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Was sind Vorteile und Gründe einen selbstständigen Buchhalter zu beauftragen:

Sie erhalten rundum Unterstützung bei der Bearbeitung Ihres anfallenden „Papierkrams“ zudem ist es eine kostengünstige alternative. Gleichzeitig garantieren wir Ihnen eine zuverlässige und fachkundige Bearbeitung Ihrer Aufträge. Somit haben Sie am Ende des Jahres alle Unterlagen für Ihren Steuerberater bereit.

Was übernimmt ein Buchhalter für Sie:

Wir übernehmen für Sie das buchen laufender Geschäftsvorfälle und ihre laufenden Lohnabrechnungen.

Gläubiger und Schuldner (Kreditoren, Debitoren)

Lieferanten und Dienstleister des Unternehmens, die noch offene Forderungen haben sind Kreditoren (Gläubiger).
Kunden die eine Dienstleistung oder ein Produkt auf Rechnung erhalten haben sind Debitoren.

Einnahmen und Ausgaben

Belege, Rechnungen, Quittungen, Schecks, Steuerbescheide, Kassenbons.
Die Zuordnung der einzelnen Beleg zu einem bestimmten Konto nennt man Kontierung.
So haben Sie mit uns immer einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben.

Kostenstellenrechnung

Mit der Kostenstellenrechnung können Sie genau feststellen wo in Ihrem Unternehmen die Kosten anfallen und somit gezielt nach Einsparpotential suchen.

Soll & Haben hilft Ihnen dabei dies umzusetzen.

Offene- Posten- Liste

Für Sie als Unternehmer ist wichtig zu wissen welche Rechnungen bezahlt, welche zum Teil bezahlt und welche noch offen sind.

Mit der Offenen -Posten-Liste werden alle Rechnungen mit Rechnungsnummer ,Kundennamen ,Betrag, Fälligkeitsstufe, Mahnstufe erfasst und kontrolliert. So haben Sie mit Soll & Haben immer im Blick von wem Sie noch Geld bekommen.

Voraussichtliche Beitragsschuld

Bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Monat ist im Unternehmen die Zahlung der Mitarbeiter-Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkassen fällig. Liegt der Abrechnungstag für die Gehälter erst nach diesem Termin, kann der Beitragssatz lediglich geschätzt werden. Dies nennt sich „voraussichtliche Beitragsschuld“.
Wieviel Geld an die Krankenkasse abgeführt werden muss, soll dabei möglichst genau geschätzt werden. Dabei spielen die Zahlen des Vormonats, aber auch Veränderungen in der Anzahl an Beschäftigten, deren Gehältern und Beitragssätzen sowie die bislang geleistete Arbeitszeit eine Rolle.

Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)

Die betriebswirtschaftliche Auswertung, kurz BWA, liefert Zahlen zur aktuellen wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Unternehmens. Im Gegensatz zum Jahresabschluss kann sie zum jeweils gewünschten Zeitpunkt, etwa jeden Monat oder jedes Quartal, aus den laufenden Daten der Buchhaltung heraus generiert werden.

Werden sie richtig genutzt, können die Daten aus der BWA für das Unternehmen eine wichtige Planungs- und Entscheidungsgrundlage darstellen. Darüber hinaus ist die BWA auch für mögliche Kapitalgeber sowie Banken relevant, falls die Firma einen Kredit aufnehmen möchte.

Es gibt keine einheitliche Form, anhand derer die BWA erstellt wird. Stattdessen sollte je nach Geschäftsmodell ermittelt werden, welche betriebswirtschaftlichen Kennzahlen sinnvoll sind. Typische Elemente sind:

  • die kurzfristige Erfolgsrechnung, die die Differenz zwischen dem erwirtschafteten Umsatz und den dafür angefallenen Kosten aufzeigt
  • die Bewegungsbilanz, die verdeutlicht, wo welche Mittel herkommen und wie sie verwendet werden
  • die statische Liquidität, also die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zum Stichtag

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Abgabe auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, sie wird also nur von Arbeitnehmern gezahlt. Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom Verdienst und der jeweiligen Steuerklasse ab. Der Arbeitgeber ist zuständig für diese Berechnung, behält die Steuer vom Bruttolohn ein und führt sie an das zuständige Finanzamt ab. Nach § 42d Einkommensteuergesetz haftet er außerdem für die korrekte Erledigung beider Aufgaben.
Lohnbuchhaltung und Gehaltsbuchhaltung übernehmen wir gerne für Sie.

Lohnsteueranmeldung

Neben der Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag muss der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer spätestens am zehnten Tag nach dem Ablauf jedes Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an das zuständige Finanzamt melden und abführen.
Seit 2005 ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Anmeldung elektronisch zu übermitteln (§ 41 a Abs. 1 EStG).
Anmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, in besonderen Fällen gelten aber auch abweichende Zeiträume. Betrug die Lohnsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 4.000 €, aber mehr als 1.080 €, gilt das Kalendervierteljahr, bei Beträgen von nicht mehr als 1.080 € das Kalenderjahr.

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Wir sind für Sie da.

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